Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Hohe Zuschüsse für Ihre neue klimafreundliche Heizung!
Für die Heizungsförderung gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Bedingungen. Wer eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt, kann weiterhin Zuschüsse erhalten. Wichtig sind die passende Technik, die förderfähigen Kosten und die richtige Antragstellung vor Beginn der Maßnahme.

Schnell handeln lohnt sich:
💶 Hohe förderfähige Kosten nutzen
Für die erste Wohneinheit werden zuerst bis zu 28.000 € an förderfähigen Kosten berücksichtigt. Der Betrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und dann halbjährlich je um 750 €.
📉 Klimabonus rechtzeitig sichern
Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 % sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Ab 2028 entfällt der Bonus vollständig.
Förderung früh prüfen lassen
Die Heizungsförderung ist attraktiv, wird aber genau nach Einkommen, Gebäude, Heizsystem und Antrags-Zeitpunkt bewertet. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beratung: Wir prüfen, welches Heizsystem sinnvoll ist, welche technischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen und welche Förderoptionen in Frage kommen.
Diese Heizsysteme können gefördert werden
Förderfähig sind vor allem effiziente Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung.
Dazu zählen je nach Gebäude und technischer Ausführung insbesondere:
Erneuerbare Wärmeerzeuger
Weitere Lösungen
- Wasserstofffähige Heizungen im förderfähigen Umfang
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
Was wird zusätzlich berücksichtigt?
Fachplanung
Auch die Fachplanung und Baubegleitung können zu den förderfähigen Kosten gehören.
Umfeldmaßnahmen
Vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten können mit berücksichtigt werden, wenn sie zur Heizungsmodernisierung gehören.
Optimierung
Die neue Heizung sollte immer zum gesamten Heizsystem passen. Dazu gehören zum Beispiel Heizflächen, Regelung, Warmwasserbereitung und die Verteilung der Wärme im Gebäude.
So läuft der Förderantrag ab
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Heizkonzept planen
Unsere Energie-Experten beraten Sie dazu, welches Heizsystem zu Ihrem Gebäude, Ihrem Wärmebedarf, Ihrem Budget und zu Ihren Zielen passt. Auf dieser Basis erstellen wir ein Angebot.
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Vertrag mit aufschiebender Bedingung abschließen
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Der Vertrag über die Lieferung und Montage der neuen Heizungsanlage darf erst nach der Förderzusage gültig werden. Deshalb versehen wir die Verträge mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung, sodass sie erst rechtskräftig werden, wenn die Bestätigung der Förderung erfolgt ist.
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Förderung beantragen und Bestätigung abwarten
Vor Beauftragung muss die Förderung beantragt werden. Erst wenn die Bestätigung des Antrags vorliegt, kann der Auftrag zur Heizungsmodernisierung erteilt werden.
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Heizung einbauen lassen
Nach der Zusage kann die Maßnahme umgesetzt werden. Unsere Heizungsprofis installieren die für Sie geplante Heizungsanlage.
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Bestätiung nach Durchführung hochladen und Fördermittel erhalten
Nach Fertigstellung muss die Bestätigung nach Durchführung (BnD) mit allen erforderlichen Unterlagen, wie Rechnungen, Zahlungsnachweisen, Einkommensnachweisen etc. im Förderportal hochgeladen werden.
Weitere Informationen zum Thema Heizungsmodernisierung finden Sie hier:
Die Entscheidung für ein bestimmtes Heizsystem sollte gut überlegt sein. Mit der kompetenten Hilfe unserer Energie-Experten finden Sie zukunftssichere Lösungen.
Wenn Sie die Renovierung Ihrer Heizungsanlage angehen möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere umfassenden Leistungen in diesem Bereich zu nutzen.
Für eine erste Kosteneinschätzung haben wir die verschiedenen Heizungstypen in drei Kategorien zusammengefasst: Economy, Comfort oder Premium.